Premiere: Schatzsuche im Wiefelsteder Rathaus
Bereits bei der Umsetzung des Tegtmeier-Mosaiks im Wiefelsteder Rathaus vor nunmehr einem Jahr, stand es für Bürgermeister Helmut Völkers fest: das wertvolle Kulturgut musste nicht nur als bewundernswertes Kunstwerk erhalten bleiben, es sollte für die Wiefelsteder Bürgerinnen und Bürger künftig auch als unauffällige Wertanlage eine haushälterische Rücklage der Gemeinde bilden.
Ryszard Piotrowski und seine Mannschaft erhielten daher seinerzeit auch den Auftrag, das restaurierte Mosaik, unbemerkt von der Öffentlichkeit und Medienvertretern, durch Einfügung einer beträchtlichen Anzahl Euro-Münzen aufzuwerten.
Inzwischen ist diese Wertanlage ein offenes Geheimnis in unserer Gemeinde. Bürgermeister Völkers und der Gemeinderat werden zu Beginn des Oostermaand die Geheimniskrämerei beenden und die Gesamtsumme ihrer verbauten Rücklage veröffentlichen.
Vorab sind im Rahmen eines amüsanten Wettbewerbs alle Wiefelsteder Gemeindemitglieder eingeladen, sich an der Ermittlung dieser Summe zu beteiligen: während der regulären Öffnungszeit des Rathauses am 1. April 2008 besteht für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Gesamtbetrag der bis dato verborgenen Rücklage durch sporadisches Stöbern oder kontrollierte Absuche des Mosaiks zu ermitteln.
Das Mosaik zeigt die Gemeinde Wiefelstede auf der Grundlage des Globus von Europa aus dem Jahr 1536. „Besonders in unserem Gemeindewappen ließen sich etliche 1 und 2 Euro Münzen verstecken“, verriet mir ein amüsierter Bürgermeister. Als einzige Hilfsmittel gestatten er, der Rat und die Verwaltung Lupen, Lesehilfen und ausnahmsweise auch Bauelemente mit zwei lichtbrechenden Flächen, von denen mindestens eine Fläche konvex oder konkav gewölbt ist. Die Verwendung von Metalldetektoren oder gar Grabungsutensilien ist dagegen strikt untersagt. „Spähen, nicht ruinieren!“ lautet der Leitgedanke der heiteren Wiefelsteder Schatzsuche.
Bevor Sie Ihre Ermittlungsarbeit aufnehmen, machen Sie sich bitte an dieser Stelle mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut: in der Bundesrepublik Deutschland ist das Fundrecht zunächst einmal in den §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), hier u.a. „Anzeigepflicht des Finders“, geregelt. Die Ablieferung ihres Fundes sowie ein Finderlohn erübrigen sich, da es sich um eine unterhaltende Summenermittlung im Rahmen eines kurzweiligen Wettbewerbs handelt. Der Eigentumserwerb an den Fundgegenständen ist Ihnen nicht möglich, da der Eigentümer bekannt ist.
Das Ammerland befindet sich nicht im unmittelbaren Bereich der deutschen Küstengewässer. Sie können daher die Strandungsordnung vom 17. Mai 1984 und das Hafenverkehrs‑ und Schifffahrtsgesetz vom 3. Juli 1979 (GVBl. S. 177) mit der Änderung vom 19. Januar 1981 (GVBl. S. 9) und vom 10. Dezember 1996 (GVBl. S. 307) ausnahmslos vernachlässigen. Beachten Sie aber unbedingt die in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland geltenden Denkmalschutzgesetze, die Sie, wie alle weiteren Bestimmungen, am 1. April im Rathaussaal einsehen können.
Kommentare
2 Kommentare zu “Premiere: Schatzsuche im Wiefelsteder Rathaus”
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Lieber Ronald, wie ist es nur möglich, dass du so ernsthaft über eine solche Geschichte schreiben kannst und das Ganze dann auch noch mit so viel Hintergrundwissen!?!
Herzlichst, Gisela
Liebe Gisela, manchmal „gehen sie mit mir durch“, die Gedanken, … Das Hintergrundwissen hole ich mir immer wieder aus den vielen Büchern, die ich horte und die meine liebe „Frau Stock“ ab und zu auf die „mehrjährige, verholzende Pflanze mit einem charakteristischen Blattschopf“ (Palme) bringen. Huch, nun hat sich schon wieder so ein Lexikon aus den Regalen auf meinen Schreibtisch gemogelt.
Vielen Dank für Deinen netten Kommentar!
Es grüßt Dich
Ronald