Graffiti. Kommunikation auf Bunkerwänden

Graffiti. Graffiti-Künstler aus der Antike und heute unterscheidet in mancher Hinsicht erstaunlich wenig.Graffiti. Mit Spraydosen bearbeiten größtenteils anonyme „Künstler“ Wandflächen, Busse und Bahnen. Die besondere Wirkung vermittelt das Graffiti durch seine Form, Farbe und Größe, sie spielen die wesentliche und damit gestalterische Rolle. Versucht man, die Geschichte des Graffiti zu beleuchten, wird zunächst deutlich: die Wand wurde und wird als Kommunikationsforum benutzt.

Die Wand als Kommunikationsforum.Ich möchte an dieser Stelle nicht die Geschichte, den Sinn oder Unsinn der „wilden Malereien“ ergründen und ebenfalls nicht die Frage, handelt es sich um Schmierereien oder Kunstwerke, stellen. Es geht mir (auch heute wieder) allein um die Fotos …

Im Italien des 14. Jh. war es verbreitet, Verurteilte und Hingerichtete auf Wänden des Gerichtsgebäudes oder anderer kommunaler Gebäude darzustellen.In einer ehemaligen Flugabwehrraketenstellung am Südwestausläufer der Dammer Berge hat nicht nur die Natur ihren Eroberungszug angetreten …

Goethe erwähnte in seinem Werk „Dichtung und Wahrheit“ die Darstellung eines Spottbildes an einem Brückentor in Frankfurt/Main.Ein New Yorker Botenjunge soll während seiner Gänge sein Zeichen (ein sogenanntes Tag) „TAKI183“ an verschiedene Wände geschrieben haben.

Seit der französischen Revolution rückten Graffiti immer mehr ins Blickfeld. Die berühmte Wandaufschrift „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ war damals häufig zu sehen.Zeitungen wurden darauf aufmerksam und schrieben einen Artikel über den unbekannten Sprayer. Nachahmer des Botenjungen fanden sich schnell: das Graffiti war geboren.

Heinrich Zille als Milieuzeichner Berlins räumte dem Graffiti viel Raum ein.Mögliche Konsequenzen des Sprayens: wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. So lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter.

Graffiti sind immer dann illegal, wenn der Eigentümer der besprühten Fläche nicht ausdrücklich seine Erlaubnis dafür gegeben hat. Eine solche Erlaubnis sollte immer schriftlich erfolgen.Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.

Die Wandmalerei eines vermutlich niederländischen Luftwaffensoldaten aus der Zeit 1961 bis 1988.In einem Unterstand aus der Zeit gegen Ende der 1930er Jahre fand ich diese Zeichnung, die durch spätere Nutzer des aufgegebenen WK Ⅱ (Flug‑) Einsatzhafens angefertigt wurde. Das Foto zeigt einen Ausschnitt aus der Zeichnung.

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