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28Jun/080

Graffiti. Kommunikation auf Bunkerwänden

Graffiti. Graffiti-Künstler aus der Antike und heute unterscheidet in mancher Hinsicht erstaunlich wenig.Graf­fiti. Mit Spray­do­sen bear­bei­ten größ­ten­teils anonyme „Künst­ler“ Wand­flä­chen, Busse und Bah­nen. Die beson­dere Wir­kung ver­mit­telt das Graf­fiti durch seine Form, Farbe und Größe, sie spie­len die wesent­li­che und damit gestal­te­ri­sche Rolle. Ver­sucht man, die Geschichte des Graf­fiti zu beleuch­ten, wird zunächst deut­lich: die Wand wurde und wird als Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fo­rum benutzt.

Die Wand als Kommunikationsforum.Ich möchte an die­ser Stelle nicht die Geschichte, den Sinn oder Unsinn der „wil­den Male­reien“ ergrün­den und eben­falls nicht die Frage, han­delt es sich um Schmie­re­reien oder Kunst­werke, stel­len. Es geht mir (auch heute wie­der) allein um die Fotos …

Im Italien des 14. Jh. war es verbreitet, Verurteilte und Hingerichtete auf Wänden des Gerichtsgebäudes oder anderer kommunaler Gebäude darzustellen.In einer ehe­ma­li­gen Flug­ab­wehr­ra­ke­ten­stel­lung am Süd­west­aus­läu­fer der Dam­mer Berge hat nicht nur die Natur ihren Erobe­rungs­zug angetreten …

Goethe erwähnte in seinem Werk „Dichtung und Wahrheit“ die Darstellung eines Spottbildes an einem Brückentor in Frankfurt/Main.Ein New Yor­ker Boten­junge soll wäh­rend sei­ner Gänge sein Zei­chen (ein soge­nann­tes Tag) „TAKI183“ an ver­schie­dene Wände geschrie­ben haben.

Seit der französischen Revolution rückten Graffiti immer mehr ins Blickfeld. Die berühmte Wandaufschrift „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“ war damals häufig zu sehen.Zei­tun­gen wur­den dar­auf auf­merk­sam und schrie­ben einen Arti­kel über den unbe­kann­ten Sprayer. Nach­ah­mer des Boten­jun­gen fan­den sich schnell: das Graf­fiti war geboren.

Heinrich Zille als Milieuzeichner Berlins räumte dem Graffiti viel Raum ein.Mög­li­che Kon­se­quen­zen des Spray­ens: wer mit 16 Jah­ren beim ille­ga­len Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu sei­nem 46. Lebens­jahr für den von ihm ver­ur­sach­ten Scha­den zur Kasse gebe­ten zu wer­den. So lange gel­ten die zivil­recht­li­chen Ansprü­che des Geschä­dig­ten gegen­über dem Täter.

Graffiti sind immer dann illegal, wenn der Eigentümer der besprühten Fläche nicht ausdrücklich seine Erlaubnis dafür gegeben hat. Eine solche Erlaubnis sollte immer schriftlich erfolgen.Wird nur ein ein­zel­ner Täter aus einer Gruppe von Spray­ern über­führt, haf­tet er zudem für den gesam­ten Schaden.

Die Wandmalerei eines vermutlich niederländischen Luftwaffensoldaten aus der Zeit 1961 bis 1988.In einem Unter­stand aus der Zeit gegen Ende der 1930er Jahre fand ich diese Zeich­nung, die durch spä­tere Nut­zer des auf­ge­ge­be­nen WK II (Flug-) Ein­satz­ha­fens ange­fer­tigt wurde. Das Foto zeigt einen Aus­schnitt aus der Zeichnung.

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